Das Kommunale InformationsNetz Sachsen (KIN-S) ermöglicht die Präsentation von Körperschaften öffentlichen Rechts im Netz der geschlossenen Benutzergruppe. Sollen personenbezogene Daten in Form von z. B. behördlichen Telefonverzeichnissen oder personenbezogenen Organigrammen im KIN-S zur Verfügung gestellt werden, ist gemäß § 31 Abs. 7 SächsDSG das Benehmen mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten herzustellen. Hierfür ist zu sichern, dass
- die Präsentation von Beschäftigtendaten dem Erforderlichkeitsgrundsatz gemäß § 31 Abs.1 SächsDSG entspricht.
- bei der Präsentation im Internet eine schriftliche Einwilligung der Betroffenen unter Beachtung des § 4 Abs. 2 und 3 SächsDSG eingeholt wurde (Muster siehe Anlage)
- Folgende Funktionsträger sollen nach einer im einzelnen durchgeführten Abwägung unter Beachtung des Grundsatzes der Erforderlichkeit mit Namen, Amt/Sachgebiet und ihrer dienstlichen Telefonnummer im Internet präsentiert werden