Veröffentlichung personenbezogener Daten im Intranet/Internet
Anzeige beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Zunehmend präsentieren sich immer neue Verwaltungen im Internet. Für die Veröffentlichung personenbezogener Daten, beispielsweise in Form von Telefonverzeichnissen und Organigrammen, sind dabei maßgeblich die §§ 4, 31 (1),(2) und (7) in Verbindung mit § 3 SächsDSG zu berücksichtigen. Dabei ist zu unterscheiden, ob ein weltweiter Zugang zu den Daten möglich ist (Internet) oder aber der Zugriff nur innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe (Intranet/passwortgeschützter Zugang) erfolgt.

In allen Fällen ist das Benehmen mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten herzustellen. Bei der Veröffentlichung im Internet ist zusätzlich das Einverständnis des Betroffenen schriftlich einzuholen.

Zu diesem Zweck wurden in Zusammenarbeit der SAKD in Bischofswerda mit dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KISA entsprechende Muster für die Anzeige erstellt, die von den Verwaltungen nachfolgend geladen werden können. Der Ausdruck der Dokumente ist mit herkömmlichen Textverarbeitungsprogrammen möglich.

Bezeichnung Format
.doc (Word 97) .rtf .html
Herstellung des Benehmens für Intranetpräsentationenzum Download17.05.20
31,2 kB
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3 kB
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Herstellung des Benehmens für Internetpräsentationenzum Download17.05.20
30,7 kB
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Zustimmungserklärung für Veröffentlichungen im Internetzum Download17.05.20
26,1 kB
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