Veröffentlichung
personenbezogener Daten im Intranet/Internet
Anzeige beim Sächsischen
Datenschutzbeauftragten
Zunehmend präsentieren sich immer neue
Verwaltungen im Internet. Für die Veröffentlichung
personenbezogener Daten, beispielsweise in Form von
Telefonverzeichnissen und Organigrammen, sind dabei maßgeblich
die §§ 4, 31 (1),(2) und (7) in Verbindung mit § 3 SächsDSG zu
berücksichtigen. Dabei ist zu unterscheiden, ob ein weltweiter
Zugang zu den Daten möglich ist (Internet) oder aber der Zugriff
nur innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe
(Intranet/passwortgeschützter Zugang) erfolgt.
In allen Fällen ist das Benehmen mit dem
Sächsischen Datenschutzbeauftragten herzustellen. Bei der
Veröffentlichung im Internet ist zusätzlich das Einverständnis
des Betroffenen schriftlich einzuholen.
Zu diesem Zweck wurden in Zusammenarbeit
der SAKD in Bischofswerda mit dem Zweckverband Kommunale
Informationsverarbeitung Sachsen - KISA entsprechende Muster für die
Anzeige erstellt, die von den Verwaltungen nachfolgend geladen
werden können. Der Ausdruck der Dokumente ist mit herkömmlichen
Textverarbeitungsprogrammen möglich.
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